Promillegrenze für Fahrradfahrer

Carsten Hinrichs
- Dies ist ein Gemeinschaftsbeitrag der Fahrradmagazin Redaktion.

Eingeladen zum Grillabend, Osterfeuer oder einer anderen Veranstaltung stellt sich die Frage nach dem Hin- und Zurückkommen. Wer in gemütlicher Runde auch ein Bierchen trinken möchte, der sollte das Auto stehen lassen und mit dem Fahrrad fahren. Doch nicht nur beim Auto gibt es eine Promillegrenze. Auch auf dem Fahrrad hat man sich an die gesetzliche Promillegrenze zu halten. Auch wer am Vatertag mit dem Fahrrad eine Radtour geplant hat, sollte sich unbedingt an diese Grenzen halten.

Gesetzliche Promillegrenzen für Autofahrer

Wer mit dem PKW oder einem anderen KFZ unterwegs ist, und dazu zählen auch Krads (Kraftfahrräder), der muss sich an die Promillegrenze im Straßenverkehr halten. Tut man dies nicht, droht der Führerscheinentzug. Beim KFZ liegt die Grenze bei 0.5 Promille für ein Bußgeld, ab 0.8 Promille droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Bei Fahranfänger bis zum vollendeten 21. Lebensjahr liegt diese Grenze bei 0.0 Promille. Wer in einen Unfall verwickelt ist, für den gilt die 0.3 Promillegrenze.

Promillegrenzen für Radfahrer

Auch wer betrunken mit dem Fahrrad unterwegs ist, riskiert bei Übertretung der gesetzlichen Grenze einen Führerscheinentzug. Sicherlich ist es vernünftiger, das Auto stehen zu lassen, dennoch darf man auch auf dem Fahrrad nicht maßlos betrunken sein. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, der sollte nicht mehr als 1.6 Promille Alkohol im Blut aufweisen. Generell gilt für die Teilnahme am Straßenverkehr: wer ein auffälliges Fahrverhalten an den Tag legt, kann von der Polizei geahndet werden. Erhoben werden die ersten Messwerte per Atemalkohol in einer normalen Polizeikontrolle oder Alkoholkontrolle, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Bei jeder Kontrolle sollte man natürlich ein verkehrssicheres Fahrrad fahren, da diese Verstöße gegebenenfalls noch zur Strafe bei Überschreitung des Promillewertes hinzukommen.

Mögliche Strafen und Grenzen in Deutschland

PromillewertStrafe
Mehr als 0,3 Promille in Verbindung mit einem Unfall oder auffälliger FahrweiseAnzeige
Mehr als 1,6 PromilleStrafverfahren, 3 Punkte, MPU, Geldstrafe
Weniger als 0,3 Promilleaktuell ohne

Update 23.01.2015: Experten fordern jetzt eine Reformierung dieser Grenze. Wenn es nach dem Verkehrsgerichtstages in Goslar geht, können sich Fahrradfahrer bald auf eine Grenze von 1,1 Promille auf dem Fahrrad einstellen. Hintergrund der Debatte, für Kraftfahrzeugfahrer gilt spätestens ab 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit vor.

Fahrradfahrer - Promillegrenze für Fahrradfahrer
© Hagbard_ – flickr.com

Wir können den Alkohol fast nur über unsere Leber abbauen. Einen kleinen Teil scheiden wir über unsere Lunge und die Ausatemluft aus. Aus diesem Grund wird auch der Atemalkoholgehalt gemessen. Pro Stunde bauen wir abhängig vom individuellen Trinkverhalten, Stoffwechsel und der körperlichen Statur ca. 0.1 bis 0.2 Promille Alkohol ab.

Grundsätzlich sollte jeder seine eigenen Grenzen kennen. Wer unsicher ist, der lässt auch das Fahrrad stehen und fährt mit dem Taxi.

Wieso man den Führerschein besser nicht dabei haben sollte

Wer bei einer Polizeikontrolle kontrolliert wird, der gibt besser nicht an, dass er seinen Führerschein mitführt. Die Autorin Katharina Batz aus der Rechtsanwaltskanzlei Nierenz und Batz hat in ihrem Artikel bereits erläutert, wieso es sinnvoller ist, den Führerschein zuhause zu lassen. Hat man den „Lappen“ dabei und zu viel Promille im Blut, kann die Polizei den Führerschein und die damit verbundene Fahrerlaubnis unmittelbar vor Ort einziehen/entziehen. Ist der Führerschein nicht dabei, kann man diesen bis zur Anordnung durch einen Richter behalten. Mehr dazu finden Sie hier. Bei grenzwertigen Ergebnissen der Atemalkoholkontrolle sollten nicht nur die Beamten auf eine Blutprobe auf dem Kommissariat bestehen. Nur über das Blut kann man den reellen Alkoholgehalt feststellen.

Wer seinen Führerschein abgeben muss, der riskiert übrigens eine sogenannte MPU (Medizinisch Psychische Untersuchung), im Volksmund gerne „Idiotentest“ geschimpft.

Aufpassen beim E-Bike / Pedelec

Wer mit einem Elektrofahrrad oder Pedelec mit mehr als 250 Watt Leistung unterwegs ist oder das Fahrrad ohne Tretunterstützung vorantreiben kann, der unterliegt den Grenzen der Kraftfahrzeuge, da sein Fahrrad vor Gericht als ein solches angesehen wird.

Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Gilt-die-0-5-Promille-Grenze-article11644376.html ; Beitragsbild: Dirk Vorderstrasse

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Über den Autor Fahrradmagazin
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